Präsidium
Der Präsident und die Vizepräsidenten üben ihr Amt jeweils ein Kalenderjahr lang aus. Das Präsidium des Grossen Rates hat unter anderem folgende Aufgaben: - es beruft den Grossen Rat ein
- es achtet darauf, dass das Reglement eingehalten wird
- es leitet das Büro und die Beratungen des Grossen Rates
Artikel 6-8 GRG
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Vollständige Liste der Präsidien seit 1900 liste_presidents_1900.pdf (20.9 kB) |
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